Schulpsychologischer Dienst
Schulpsychologischer Dienst des regionalen Schuldienstes - Heilpädagogisches Institut der Universität Freiburgs
Für die Schüler der Orientierungsschule Gurmels sowie für die Primarschulen von Cordast, Gurmels und Liebistorf bietet der Schulpsychologische Dienst psychologische Hilfe und Unterstützung an.

Frau Verena Mühlemann
lic. phil. Psychologin FSP
verena [dot] mueh [at] bluewin [dot] ch
Präsenzzeiten und Telefonnummern der einzelnen Schulstandorte, unter welchen ich zu erreichen bin:
| Gurmels: | Montagnachmittag und Donnerstag | Tel. 026 674 37 02 |
| Liebistorf: | Dienstagmorgen | Tel. 026 674 30 70 |
| Cordast: | Dienstagnachmittag und Mittwochmorgen | Tel. 026 684 02 59 |
| oder über das Sekretariat des Regionalen Schuldienstes | Tel. 026 300 77 46 | |
Der Schulpsychologische Dienst ist für sie da
- wenn Ihr Kind Schwierigkeiten mit dem Schulstoff hat.
- wenn Ihr Kind zu Hause oder in der Schule in seinem Verhalten Schwierigkeiten zeigt oder psychische Probleme aufweist.
- wenn Sie bei der Einschulung oder Übertrittsfragen in weiterführende Schulen oder Sonderklassen eine Beratung wünschen.
- wenn Sie andere Erziehungs- oder Schulfragen besprechen wollen.
- wenn Sie entwicklungspsychologische Fragen haben, die Sie besprechen möchten.
Vorgehen
In einem ersten Gespräch soll festgestellt werden, welche Schwierigkeiten vorliegen und welche Lösungen bereits versucht worden sind. Die notwendigen Abklärungen sind wichtig, um gemeinsam mit dem Kind, den Eltern und den beteiligten Lehrpersonen mögliche Hilfestellungen aufzuzeigen oder selber durchzuführen.
Erreichbarkeit
Sie können die Lehrerin, den Lehrer oder die Kindergartenlehrperson bitten, Ihr Kind beim Schulpsychologischen Dienst anzumelden. Für ein Orientierungsgespräch oder eine Anmeldung besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich direkt an die Schulpsychologin wenden.
Der Schulpsychologische Dienst
- wird von Ihrer Gemeinde und dem Kanton Freiburg getragen.
- steht allen Kindergarten- und Schulkindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Kindergartenlehrpersonen unentgeltlich zur Verfügung.
- untersteht der Schweigepflicht.

