Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit (SSA) ist eine Partnerin der Schule. Auf allen Stufen unterstützt sie Schüler, Eltern, Lehrpersonen und die Schulhausleitungen bei der Bewältigung sozialer Probleme. Schülerinnen werden dabei in ihrer sozialen Entwicklung gefördert und bei ihrer Integration in den Lebensraum Schule unterstützt. Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und Lehrpersonen in ihrer Fähigkeit, sozial schwierige Problemlagen in ihrer Klasse einem angemessenen zu lösen.
Die konkreten Leistungen der SSA sind:
Einzelfallhilfe:
- Beratung einzelner Kinder, oft unter Einbezug der Bezugspersonen
- Unterstützung der Lehrkräfte bezüglich Vorgehen bei Problemen mit Jugendlichen
- Teilnahme an Elterngesprächen
- Beratung von Eltern
- Weitervermittlung von SchülerInnen oder Eltern an andere Fachstellen (Triage)
Gruppenberatung:
- Projektarbeit zu sozialen Themen (z.B. Respect)
- Geschlechtsspezifische Arbeit mit Klassen
- Arbeit an einem Konflikt in Kleingruppen
- Gruppenarbeit zu lebensrelevanten Themen (z.B. Vorstellungstraining)
- Mitwirkung an Elternabenden zu Themen aus dem Erziehungsalltag
- Konzentrationstrainings nach D. Krowatschek (www.marburgerkonzentrationstraining.de)
Wann wird Schulsozialarbeit aktiv?
Die SSA wird aktiv, wenn sie von einer Schülerin oder einem Schüler, einer Lehrperson, oder von Eltern um Mithilfe bei der Lösung eines sozialen Problems gebeten wird. Lehrpersonen und Schulhausleitungen können für Kinder und Jugendliche einen Erstkontakt mit der SSA initiieren, welcher verpflichtend ist. Eine daran anschliessende Beratung durch die SSA ist freiwillig. Die Arbeit der SSA unterliegt der Schweigepflicht.

