Schulpsychologie
Schulpsychologischer Dienst des regionalen Schuldienstes - Heilpädagogisches Institut der Universität Freiburg
Für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule Gurmels sowie für die Primarschulen von Cordast, Gurmels und Liebistorf bietet der Schulpsychologische Dienst psychologische Hilfe und Unterstützung an.
Kontakt:
Julia Sophia Vigh-Hurni
Psychologin
E-Mail: juliasophia.vigh-hurni@edufr.ch
Gurmels: 026 505 30 02
Liebistorf: 026 505 30 22
Cordast: 026 505 30 12
Präsenzzeiten
Montag:
8 – 12 Uhr Liebistorf
13 – 17 Uhr Gurmels
Dienstag:
13 – 17 Uhr (14-täglich) Cordast/Gurmels/Liebistorf
Mittwoch:
8 – 12 Uhr Gurmels
Donnerstag:
8 – 12 Uhr Cordast
13 – 17 Uhr Gurmels
Umgang mit Corona: Ein Merkblatt für Eltern sowie Tipps für Jugendliche finden Sie am Ende dieser Seite.
Der Schulpsychologische Dienst ist für Sie da
- wenn Ihr Kind Schwierigkeiten mit dem Schulstoff hat.
- wenn Ihr Kind zu Hause oder in der Schule in seinem Verhalten Schwierigkeiten zeigt oder psychische Probleme aufweist.
- wenn Sie bei der Einschulung oder Übertrittsfragen in weiterführende Schulen oder Sonderklassen eine Beratung wünschen.
- wenn Sie andere Erziehungs- oder Schulfragen besprechen wollen.
- wenn Sie entwicklungspsychologische Fragen haben, die Sie besprechen möchten.
Der schulpsychologische Dienst untersteht der Schweigepflicht.
Vorgehen
In einem ersten Gespräch soll festgestellt werden, welche Schwierigkeiten vorliegen und welche Lösungen bereits versucht worden sind. Die notwendigen Abklärungen sind wichtig, um gemeinsam mit dem Schüler / der Schülerin, den Eltern und den beteiligten Lehrpersonen mögliche Hilfestellungen aufzuzeigen oder selber durchzuführen.
Erreichbarkeit
Die Eltern können die Lehrerin, den Lehrer oder die Kindergartenlehrperson bitten, Ihr Kind beim Schulpsychologischen Dienst anzumelden. Für ein Orientierungsgespräch oder eine Anmeldung besteht auch die Möglichkeit, dass die Eltern oder der Jugendliche / die Jugendliche sich direkt an die Schulpsychologin wenden.
Der Schulpsychologische Dienst
- wird von Ihrer Gemeinde und dem Kanton Freiburg getragen.
- steht allen Kindergarten- und Schulkindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Kindergartenlehrpersonen unentgeltlich zur Verfügung.
- untersteht der Schweigepflicht.