Absenzen und Urlaube

Ab dem 04.10.2023 melden die Eltern Absenzen und Urlaubsgesuche nur noch über KLAPP. Das unten stehende Dokument erklärt das genaue Verfahren. 

Jokertage: Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken. Die Bedingungen und Modalitäten sind im zweiten unten stehenden Dokument festgelegt. 

Hinweise zum Verfahren für Absenzenmeldungen und Urlaubsgesuche
Jokertage: Bedingungen und Modalitäten